So können Ernährungsberater mit den Krankenkassen kooperieren

Die Fitness- und Gesundheitsbranche genießt seit Jahren ein gesundes Wachstum. Als angehender Ernährungsberater bieten sich Ihnen somit optimale Voraussetzungen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass es zahlreiche Anbieter für eine Ausbildung zum Ernährungsberater zu finden gibt.

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Bei dieser hohen Anzahl an Anbietern öffnet sich Ihnen natürlich eine respektable Bandbreite an Möglichkeiten. Um diese bestmöglich zu nutzen, ist neben gründlicher Recherche im Bezug auf die Seriösität der Anbieter eine strategische Wahl wichtig.

Sollten Sie planen, sich als Ernährungsberater selbstständig zu machen, dann gibt es bestimmte Qualifikationen, die Ihnen einen entscheidenen Wettbewerbsvorteil geben, da sie von den Krankenkassen anerkannt sind und eine Kostenübernahme Ihrer zukünftigen Dienste für Ihre Kunden ermöglicht.

Hier erfahren Sie, um welche Qualifikationen es sich dabei handelt und was es zu beachten gilt, um als Ernährungsberater mit den Krankenkassen zusammenarbeiten zu können.

Achtung! Die Ausbildung zum Ernährungsberater ist nicht geregelt

Ernährungsberater ist kein geschützter Beruf. Daher unterliegen entsprechende Ausbildungen auch keinen gesetzlichen Regelungen. Einzige Ausnahme ist die Ausbildung zum Diätassistenten, da es sich hier um einen klassischen Ausbildungsberuf handelt.

Das sollte verdeutlichen, weshalb die Wahl des Anbieters mit Bedacht getroffen werden sollte. Schließlich öffnet dieser gesetzliche Spielraum schwarzen Schafen und unseriösen Anbietern Tür und Tor.

Hier finden Sie zahlreiche Tipps und eine Checkliste, mit der Sie schwarze Schafe schnell erkennen.

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Die gute Nachricht: Es gibt eine ganze Reihe an Schulen, die in der Branche einen guten Ruf genießen und ein hochwertige Ausbildung zum Ernährungsberater anbieten. Obwohl sich theroretisch jeder als Ernährungsberater bezeichnen kann, haben Sie auf lange Sicht mit einer solchen Ausbildung die besseren Karten.

Neben der Möglichkeit, sich eine der zahlreichen Spezialisierungen anzueignen, haben Sie auch bessere Chancen auf eine Anstellung, da die meisten Kliniken, Fitnesstudios und Krankenkassen mittlerweile ausschließlich qualifizierte Ernährungsberater einstellen. Wie bereits erwähnt verschafft die richtige Qualifikationen Ihnen ebenfalls einen ausschlaggebenden Wettbewerbsvorteil.

Welche Qualifikationen akzeptieren die Krankenkassen?

Anders als die Ausbildung zum Ernährungsberater ist die Kostenübernahme der Krankenkassen klar geregelt. Damit Ihre zukünftigen Kunden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernehmen lassen können, müssen Sie zunächst eine anerkannte Ausbildung und/oder ein anerkanntes Studium aus dem Bereich Ernährung abgeschlossen haben. Dazu zählen der Abschluss als Diätassistent und ein Studium der Medizin, Ernährungswissenschaft oder Ökotrophologie.

Weiterhin müssen Sie eine der folgenden 5 Maßnahmen wahrnehmen, um den Fortbildungsnachweis zu erhalten:

  1. Zertifikat als Ernährungsberater/in von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE).
  2. Zertifikat als Ernährungsberater/in des Berufsverbands Oecotrophologie e. V. (VDOE)
  3. Zertifikat als Qualifizierte/r Diät- und Ernährungsberater/in des Verbands für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED)
  4. Verbandes der Diätassistenten e. V. (VDD).
  5. QUETHEB-Registrierung

Weiterhin wird eine QUETHEB-Registrierung als Nachweis der Fortbildung von den Krankenkassen akzeptiert. Bei Medizinern ist der Fortbildungsnachweis nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer gegeben.

Tipp: Einzelne Inhalte des Fernlehrgangs sind bei der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater QUETHEB e.V. im Modul Methodik/Didaktik als Fortbildungsmaßnahme anerkannt. Mehr dazu in der kostenlosen Studienbroschüre auf der Webseite unter:
www.sgd.de/ernaehrungsberater-anerkannt

Die genannten Zertifikate und die Registrierung ist aus Sicht der Krankenkassen der erforderliche Qualitätsnachweis, um eine gute und angemessene Ernährungsberatung durchführen zu können. Das ist auch insofern richtig, als dass die Ernährungsberatung ein sehr gutes Fachwissen in verschiedenen Bereichen erfordert – von der Biochemie bis zur Lebensmittelkunde.

Kommunikative Fähigkeiten sind ebenfalls ein entscheidender Faktor für eine gute Ernährungsberatung. Auch hierin sollte ein Ernährungsberater ausgebildet sein. Wer sich selbstständig machen will, benötigt zudem auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse.

Voraussetzungen für Kooperation mit Krankenkassen sinnvoll

Die genannten Zertifikate und die Registrierung ist aus Sicht der Krankenkassen der erforderliche Qualitätsnachweis, um eine gute und angemessene Ernährungsberatung durchführen zu können. Das ist auch insofern gerechtfertigt, als dass die Ernährungsberatung ein fundiertes Fachwissen in verschiedenen Bereichen erfordert – von der Biochemie bis zur Lebensmittelkunde. Kommunikative Fähigkeiten sind ebenfalls ein entscheidender Faktor für eine gute Ernährungsberatung. Auch hierin sollte ein Ernährungsberater ausgebildet sein.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, sich im Bereich Ernährungsberatung fortzubilden und sogar selbstständig zu machen, sollten Sie auf die Wahl einer entsprechenden Ausbildung achten, um als Kooperationspartner mit den Krankenkassen in Betracht zu kommen. Anschließend gilt es für Sie, eine der entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Am Ende sind Sie somit nicht nur ein hochqualifizierter Ernährungsberater, sondern auch bestens für die Selbstständigkeit gerüstet.

Tipp: Einzelne Inhalte des Fernlehrgangs sind bei der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater QUETHEB e.V. im Modul Methodik/Didaktik als Fortbildungsmaßnahme anerkannt. Mehr dazu in der kostenlosen Studienbroschüre auf der Webseite unter:
www.sgd.de/ernaehrungsberater-anerkannt

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